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Kirchenvorstandswahl 2021
Einladung zur Benennung von Kandidierenden anstelle einer Gemeindeversammlung gemäß § 10 Absatz 4b KGWO
Der Kirchenvorstand hat in seiner Sitzung am 20.12.2020 beschlossen, auf die Gemeindeversammlung zu verzichten und von der neuen Möglichkeit Gebrauch zu machen, Kandidierendenvorschläge, auch Jugendmitglieder, in einem schriftlichen Verfahren zu ermöglichen.
Der vom Benennungsausschuss festgelegte vorläufige Wahlvorschlag kann den Aushängen entnommen werden.
Der vorläufige Wahlvorschlag kann innerhalb von zwei Wochen, bis 10.01.2021, dadurch ergänzt werden, dass mindestens zehn wahlberechtigte Gemeindemitglieder die Aufnahme einer oder eines Kandidierenden durch Unterschriftenliste in den vorläufigen Wahlvorschlag verlangen. Die Unterschriftenliste muss bis 10.01.2021 im Gemeindebüro, Eckestr. 12, 35713 Eschenburg-Eiershausen eingegangen sein. Formulare liegen aus!
Vorschlagsberechtigt sind alle wahlberechtigten Gemeindemitglieder der Kirchengemeinde.
Der aktuelle vorläufige Wahlvorschlag <<
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(Vorsitzende des Kirchenvorstandes)
Katharinenkirche zu Simmersbach